Ausbildungsklassen

Hier findest Du Informationen zu den neuen Führerscheinklassen, Details über die theoretische und praktische Führerscheinausbildung, sowie jede Menge Hinweise und Tipps.

Pkw Klassen

Klasse B
Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Zweiradklassen

M25 (Mofa-Prüfbescheinigung)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Nur theoretische, keine praktische Prüfung.
(Mindestalter 15 Jahre, die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein)

Klasse AM (NEU) (früher Klasse M + S)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
  • auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht
  • mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Klasse A1
Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
    Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
    auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
    Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2 (NEU) (früher Klasse A beschränkt)
Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
    Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
    auch mit Beiwagen.

Klasse A
Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
    auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
    mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.